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An dieser Stelle sollte dann ein Satz zum Thema folgen. Hier könnten Kurzinfos zum Thema Hydrokulturen erscheinen.

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Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

 

 

I. Anwendbarkeit

 

Die nachstehenden Lieferungs- und  Zahlungsbedingungen sind für jede von uns auszuführende Lieferung  maßgebend. Mündliche Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung  durch uns. Abweichungen von diesen Lieferungs- und Zahlungsbedingungen -  insbesondere die Geltung von Einkaufsbedingungen des Käufers- bedürfen  unserer ausdrücklichen schriftlichen Anerkennung.


II. Kaufabschlüsse

 

Unsere  Angebote sind freibleibend. Bestellungen sind für uns nur verbindlich,  soweit wir sie schriftlich bestätigen oder ihnen durch Übersenden der  Ware nachkommen. Dies gilt auch für Bestellungen , die durch Vertreter  oder Reisende aufgenommen werden.


III. Lieferfrist

 

 

1. Die  Lieferfrist beginnt mit dem Tag der Auftragsannahme oder falls noch  besondere Fragen abgeklärt werden müssen, nach deren Klärung. Sie ist  unverbindlich und annähernd zu betrachten und gilt ab Werk.  Lieferfristen oder Termine gelten mit der Meldung der  Versandbereitschaft als eingehalten, wenn die Ware ohne unser  Verschulden nicht rechtzeitig abgesendet werden kann. Die vereinbarte  Lieferzeit verlängert sich- unbeschadet unserer Rechte aus Verzug des  Bestellers- um den Zeitraum, um den der Besteller mit seinen  Verpflichtungen aus diesem oder einem anderen Vertragsabschluß in Verzug  ist. Bei späteren Änderungen des Vertrages durch den Besteller wird die  Lieferfrist in angemessenem Umfang verlängert, auch wenn keine  ausdrückliche schriftliche Vereinbarung über die Änderung der Lieferzeit  getroffen worden ist.

 

2. Teillieferungen sind zulässig.

 

3. Höhere  Gewalt entbindet uns unter Ausschluß von Schadenersatzansprüchen von  der Vertragserfüllung. Dauert sie mehr als 6 Monate können wir von dem  Vertrag zurücktreten.

 

4. Als höhere Gewalt gelten z.B.  Ausnahmezustand, behördliche Verfügungen, Streik, Aussperrung , Unfälle,  Brand, Verkehrsstörungen, Schwierigkeiten in der Energieversorgung und  Betriebsstörungen im eigenen Betrieb oder dem der Lieferanten.

 

5.  Wenn wir nicht nach III./Ziff.3 vom Vertrag zurückgetreten sind, bleibt  der Besteller trotz der späteren Lieferung zur Abnahme verpflichtet.

 

6.  Haben wir die Einhaltung eines Termins oder einer Frist zugesichert, so  muß uns, falls wir in Verzug geraten , der Besteller schriftlich eine  angemessene Nachfrist setzen. Nach fruchtlosem Fristablauf kann er  hinsichtlich der Lieferungen zurücktreten, die bis zum Ablaufen der  Nachfrist nicht als versandbereit gemeldet sind. Nur wenn die bereits  erbrachten Teillieferungen für den Besteller ohne Interesse sind, ist er  zum Rücktritt vom gesamten Vertrag berechtigt. Schadenersatzansprüche  hat der Besteller nur dann, wenn wir den Verzug bzw. das Unterbleiben  der Lieferung aufgrund Vorsatzes zu vertreten haben.


IV. Preise

 

Die  Preise verstehen sich in Euro inklusive Mehrwertsteuer. Alle Preise  gelten grundsätzlich ab Betrieb. Preislisten verlieren mit Erscheinen  einer neuen Preisliste ihre Gültigkeit.


V. Versand

 

1. Der  Versand erfolgt – auch bei evtl. Anlieferung durch unsere Fahrzeuge –  auf Gefahr des Empfängers. Bei Verzögerung der Absendung durch ein  Verhalten des Bestellers geht die Gefahr mit der Mitteilung der  Versandbereitschaft auf den Besteller über.

 

2. Die Verpackung wird sorgfältig vorgenommen. Mehrwegverpackungen werden bei Anlieferung und bei Rückgabe gutgeschrieben.

 

3.  Wir werden uns bemühen , hinsichtlich Versandart und Versandweg Wünsche  und Interessen des Bestellers zu berücksichtigen. Dadurch bedingte  Mehrkosten – auch bei vereinbarter frachtfreier Lieferung – gehen zu  Lasten des Bestellers. Auf schriftliches Verlangen des Bestellers wird  die Ware zu seinen Lasten gegen Bruch-, Transport- und Feuerschäden  versichert.


VI. Mängelrügen

 

1. Mängelrügen sind  hinsichtlich gelieferter Pflanzen sofort, spätestens jedoch binnen 3  Tagen, hinsichtlich gelieferter Hartware spätestens innerhalb von 10  Tagen nach Eingang der Lieferung am Bestimmungsort schriftlich geltend  zu machen; andernfalls verfallen die sich aus den Mängelrügen ergebenden  Ansprüche des Abnehmers.

 

2. Erweist sich eine Mängelrüge als  begründet und fristgerecht erhoben, so leisten wir kostenlosen Ersatz.  Weitergehende Ansprüche des Bestellers sind ausgeschlossen. Etwa  ersetzte Waren werden unser Eigentum und sind auf unser Verlangen auf  unsere Kosten zurückzusenden.


VII. Zahlungsbedingungen

 

1. Unsere Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum netto Kasse zahlbar.

 

2. Bei verspäteter Zahlung werden bankübliche Zinsen und Provisionen berechnet.

 

3. Über unseren Internetshop bestellte Ware liefern wir ausschließlich per Vorkasse.


VIII. Eigentumsvorbehalt

 

1.  Bis zur vollständigen Bezahlung unserer Forderungen aus der  Geschäftsverbindung mit dem Käufer bleiben die verkauften Waren unser  Eigentum. Der Käufer ist befugt, über die gekaufte Ware im ordentlichen  Geschäftsgang zu verfügen. Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auch  auf die durch Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung mit Ware  entstehenden Erzeugnisse, wobei wir als Hersteller gelten. Bleibt bei  einer Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung mit Waren Dritter deren  Eigentumsrecht bestehen, so erwerben wir Miteigentum im Verhältnis der  Rechnungswerte dieser verarbeiteten Waren. Der Käufer gilt in diesen  Fällen als Verwahrer.

 

2. Die aus dem Weiterverkauf entstehenden  Forderungen gegen Dritte tritt der Käufer schon jetzt insgesamt bzw. in  Höhe unseres etwaigen Miteigentumsanteils (vgl. IX. Ziff. 1) zur  Sicherung an uns ab. Er ist ermächtigt, diese bis zum Widerruf oder zur  Einstellung seiner Zahlungen an uns für unsere Rechnung einzubeziehen.  Zur Abtretung dieser Forderungen ist der Käufer nicht befugt.

 

3. Die Verpfändung oder Sicherungsübereignung der Vorbehaltsware ist dem Käufer untersagt.

 

4.  Über eine Pfändung oder sonstige Beeinträchtigung unserer Rechte durch  Dritte hat uns der Käufer unverzüglich zu benachrichtigen.

 

5. Im  Falle des Zahlungsverzuges oder einer Vermögensverschlechterung sind wir  berechtigt, die sofortige Aushändigung der Vorbehaltsware zu  beanspruchen. Befristete Forderungen werden sofort fällig,  hereingegebene Wechsel sind unabhängig von der Fälligkeit Zug um Zug  gegen Bargeldzahlungen einzulösen.

 

6. Nur unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Forderungen berechtigen den Käufer zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung.

 

7.  Übersteigt der Wert der Sicherheiten unsere Forderungen um mehr als 25  %, geben wir auf Verlangen Sicherheiten in entsprechender Höhe nach  unserer Wahl frei.


IX. Erfüllungsort und Gerichtsstand

 

1. Erfüllungsort für alle aus diesem Vertrag erwachsenden Verbindlichkeiten ist Offenbach am Main.

 

2. Durch Erteilung eines Auftrages erkennt der Besteller diese Lieferungs- und Zahlungsbedingungen als allein maßgebend an.

 

3.  Sollten einzelne Bestimmungen dieser Lieferungs- und  Zahlungsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleiben die  Bedingungen im übrigen voll wirksam.

 

4. Gerichtsstand ist für beide Teile Offenbach am Main.
Geschäftsführer: Wolfgang u. Barbara Rogel
Handelsgericht: Amtsgericht Offenbach , HRB 8906


Stand 01.März 2011